Schulunrecht + Kindermißhandlung durch Lehrer
Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek e.V.
 
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HAMBURG
Dokumentation betrifft:
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V"
Rahlstedter Weg 60, 22150 Hamburg Farmsen

Diese Seite wurde entnommen aus der umfassenden Eltern-Dokumentation von der Webseite:
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
Themenseite ist:
http://eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de/doku-hell-a/6-1_staatsanwalt.htm
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07.11.2008, ANKÜNDIGUNG

Am 10.11 2008 soll der nachfolgende Text an die Staatsanwaltschaft Hamburg gesandt werden.
( Nachtrag: Dies wurde im weiteren Verlauf, dieser Mitteilung entsprechend,durchgeführt.)


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Geschäftsführer Herrn Farr, sowie die Vorstandsmitglieder des Jahres 2005 des Schulvereins "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V", wegen Veruntreuung von Schulgeldern zu Gunsten privater Anliegen von Lehrkräften gegen Eltern.

BEGRÜNDUNG:
1. Vorgang

Herr Farr, sowie die Mitglieder des Schulvorstandes hatten 2005 die Darstellungen des damaligen Klassenlehrers K. und dessen Kollegen zum Verhalten eines seiner Schüler zum Anlaß genommen, um mit schuleigenen Geldern in zwei gerichtlichen Klage-Verfahren eine Beendigung des Schulvertrages zu erzwingen.

Bereits die rechtswidrige und entwürdigende Briefaktion am 26.11.2004, mit welcher das Kündigungsbestreben der Lehrer in der Elterschaft, namentlich durch die Waldorflehrer Herrn K. und Frau H., öffentlich gemacht wurde und die diskreditierenden Äußerung des Waldorflehrers K. vor den Schülern seiner Klasse im Januar 2005 gegen den angefeindeten Schüler machte deutlich, daß die Lehrer lediglich eine privat begründete Abneigung gegen die Familie auslebten. Dennoch übernahm die Schul-Administration die Darstellungen der konfliktorientierten Lehrer und leitetete zwei gerichtliche Verfahren ein, um eine Vertrags-Auflösung zu erreichen. Die Schule verlor beide Verfahren, mangels ausreichender Grundlage.

Die Ablehnung der Klage-Gründe belegt zugleich, daß die behaupteten Fehlverhalten des Kindes nur vorgeschoben und Ausdruck der feindlichen Geisteshaltung von Lehrern gegen ein einzelnes Elternhaus waren - und daß für das Schulinstitut in Wahrheit keine Grundlage zur gerichtlichen Vorgehensweise vorlag. Es war ein Akt der Willkür, im Rahmen dessen die administrativen Möglichkeiten des Schulapparats mißbraucht wurden. Die Verwendung von Geldmitteln der Schule für die Privat-Interessen der Mitarbeiter war somit, auf Grund der treuhänderischen Sorgfaltspflicht der Schul-Leitung, rechtswidrig!

Für die Schulkasse müssen Unkosten von mindestens 10 000,- bis 14 000,-Euro angenommen werden. Da die Schulleitung eine Einsicht in die gerichtlichen Kosten-Festsetzungen und anwaltlichen Honorar-Abrechnungen verweigert, sind nur Schätzungen möglich.

2. Vorgang
Am 20.10.2007 wandte ich mich schriftlich mit Sachfragen zu Schulgeschehnissen an die Schulleitung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
Am 08.11.2007 und am 04.12.2007 schrieb mir deswegen eine Rechtsanwältin, welche ausdrücklich darauf verwies, daß sie für diese Tätigkeit vom Vorstand des "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V." beauftragt sei. Die Anwältin umging die Beantwortung meiner Fragen mit substanzlosen Behauptungen, äußerte sich dramatisierend zu Fragen und Inhalten, welche gar nicht von mir vorgebracht worden waren und verband dies sogar mit Unterlassungsforderungen gegen mich. Sicher ungewollt, machen die Ausführungen der Anwältin zugleich deutlich, daß das wirkliche Anliegen für ihre Tätigkeit, eine Reaktion auf den verletztem persönlichen Stolz und die private Beleidigungs-Empfindung von Waldorf-Lehrern war. Auch hier ging es nicht um die Belange der Schule!

Die diffusen Formulierungen der Anwältin ordne ich meinen früher geäußerten Bemängelungen zur fachlichen Qualifikation von Waldorflehrern zu. Meine Vorhaltungen begründeten sich auf Wahrnehmungen von konkreten Ereignissen, welche als seelische Mißhandlungen gegen Kinder und pädagogischer Inkompetenz durch Lehrkräfte verstanden werden konnten. Da ich jene Personen, gegen die sich die Vorhaltungen richteten, namentlich benannte, war dies, bezogen auf die persönliche Werte-Zuordnung und der hierdurch berührten Interessen, letztlich immer eine private Angelegenheit zwischen den jeweiligen Lehrkräften und mir.

Die Schule hat sich mit ihren anwaltlichen Bemühungen formell für die Privat-Interessen der einzelnen Lehrkräfte engagiert. Eine Vertretung von Rechts-Interessen welche die Schule - als institutionelle Einrichtung und als Geschäftsträger - betrafen, waren in der anwaltlichen Entgegnung nicht erkennbar. Somit ist hier belegt, daß die finanziellen Aufwendung der Schulleitung eine Veruntreuung von Schulgeldern darstellen und nur als Ausdruck mißbräuchlicher Nutzung jener Vormachtstellung, welche Waldorflehrer an einer Rudolf-Steiner-Schule - satzungsgegeben - inne haben, verstanden werden können. Nach Aussage von dem Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2008, sind der Schule Kosten von etwa 2300,-Euro für die anwaltliche Aktion gegen mich entstanden.

Ich selbst bin als Vater eines Kindes an dieser Schule Mitglied des Schulvereins "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V." Der Verein finanziert sich durch Elterbeiträge und zu 75 - 85% über die staatliche Zusatzfinanzierung der Schüler und somit auch meines Kinder. Hierdurch bin ich, als Erziehungsverantwortlicher, direkt betroffen.
M. Hell

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